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In Deutschland wird die Dreierregel als eine Methode der kunstlichen Befruchtung praktiziert. Dabei werden drei Eizellen in vitro befruchtet und alle daraufhin entstandenen Embryonen in die Gebarmutter ubertragen. Diese Methode ist nach dem Embryonenschutzgesetz zulassig und geltendes arztliches Berufsrecht. Die Arbeit untersucht, ob eine neuartige Methode der assistierten Reproduktion - der sogenannte Single Embryo Transfer - mit dem Embryonenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist. Dabei werden sechs Eizellen befruchtet und nur der beste Embryo in die Gebarmutter transferiert. Die rechtliche Zulassigkeit des Single Embryo Transfer wird unter Juristen in Deutschland kontrovers diskutiert. Nach rechtlicher Analyse der derzeitigen Gesetzeslage durch die Autorin wird die Anwendbarkeit des Single Embryo Transfer abgelehnt und eine Gesetzesreform des Embryonenschutzgesetzes vorgeschlagen. Die Arbeit schliesst mit einem Blick auf die Methoden der kunstlichen Befruchtung und Rechtsordnungen in sieben europaischen Landern (Schweiz, Italien, Spanien, England, Schweden, OEsterreich, Tschechische Republik) und versucht daraus Schlusse fur die zukunftige deutsche Regelung zu ziehen.
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In Deutschland wird die Dreierregel als eine Methode der kunstlichen Befruchtung praktiziert. Dabei werden drei Eizellen in vitro befruchtet und alle daraufhin entstandenen Embryonen in die Gebarmutter ubertragen. Diese Methode ist nach dem Embryonenschutzgesetz zulassig und geltendes arztliches Berufsrecht. Die Arbeit untersucht, ob eine neuartige Methode der assistierten Reproduktion - der sogenannte Single Embryo Transfer - mit dem Embryonenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist. Dabei werden sechs Eizellen befruchtet und nur der beste Embryo in die Gebarmutter transferiert. Die rechtliche Zulassigkeit des Single Embryo Transfer wird unter Juristen in Deutschland kontrovers diskutiert. Nach rechtlicher Analyse der derzeitigen Gesetzeslage durch die Autorin wird die Anwendbarkeit des Single Embryo Transfer abgelehnt und eine Gesetzesreform des Embryonenschutzgesetzes vorgeschlagen. Die Arbeit schliesst mit einem Blick auf die Methoden der kunstlichen Befruchtung und Rechtsordnungen in sieben europaischen Landern (Schweiz, Italien, Spanien, England, Schweden, OEsterreich, Tschechische Republik) und versucht daraus Schlusse fur die zukunftige deutsche Regelung zu ziehen.