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Die steuerliche Gewinnermittlung ist stark durch die Verknupfung von Handels- und Steuerbilanz (so genannte Massgeblichkeit) gepragt. Die Diskussion um die Entwicklung eigenstandiger steuerlicher Gewinnermittlungsgrundsatze wurde einerseits durch eine Verordnung der EU angeregt, ab dem Geschaftsjahr 2005 die IAS/IFRS fur kapitalmarktorientierte Konzerne obligatorisch werden zu lassen, zum anderen aber auch durch den Vorschlag der EU-Kommission, auf Basis der IAS/IFRS eine einheitliche europaische konsolidierte Bemessungsgrundlage der Koerperschaftsteuer zu entwickeln. Weiterhin gibt es in der deutschen Rechtsprechung Tendenzen, die Steuerbilanz im Falle von Regelungslucken an den IAS/IFRS orientiert auszulegen. Diese Entwicklung soll zum Anlass genommen werden, um eine eigenstandige steuerliche Gewinnermittlung zu konzipieren.
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Die steuerliche Gewinnermittlung ist stark durch die Verknupfung von Handels- und Steuerbilanz (so genannte Massgeblichkeit) gepragt. Die Diskussion um die Entwicklung eigenstandiger steuerlicher Gewinnermittlungsgrundsatze wurde einerseits durch eine Verordnung der EU angeregt, ab dem Geschaftsjahr 2005 die IAS/IFRS fur kapitalmarktorientierte Konzerne obligatorisch werden zu lassen, zum anderen aber auch durch den Vorschlag der EU-Kommission, auf Basis der IAS/IFRS eine einheitliche europaische konsolidierte Bemessungsgrundlage der Koerperschaftsteuer zu entwickeln. Weiterhin gibt es in der deutschen Rechtsprechung Tendenzen, die Steuerbilanz im Falle von Regelungslucken an den IAS/IFRS orientiert auszulegen. Diese Entwicklung soll zum Anlass genommen werden, um eine eigenstandige steuerliche Gewinnermittlung zu konzipieren.