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Gegenstand dieser Untersuchung ist eine Konstellation, in der einem in Polizeigewahrsam befindlichen Tatverdachtigen die Verursachung einer Lebensgefahr fur einen Dritten zugerechnet wird, die mit Gewalt oder Gewaltandrohung zur Informationserpressung abgewendet werden soll. Ziel der Arbeit ist es, eine moeglichst umfassende Beleuchtung dieser Problematik zu erreichen, so dass zunachst nach einem UEberblick uber die Geschichte der Folter, die Grundlagen des absoluten Folterverbots im Kontext des Voelker- und Europarechts, des Verfassungsrechts sowie des Polizeirechts eroertert werden. Hieran schliesst sich die Prufung der Strafbarkeit der Folterhandlung durch einen Amtstrager an, wobei hier der Schwerpunkt auf den Tatbestand der Aussageerpressung sowie einer moeglichen Rechtfertigung gelegt wird. Sodann werden die strafprozessualen Fragen diskutiert, die sich in dem gegen den Erpresser eingeleiteten Ermittlungs- und Strafverfahren ergeben. Eingehende Eroerterung findet hier die Thematik des Beweisverwertungsverbots sowie eines Verfahrenshindernisses.
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Gegenstand dieser Untersuchung ist eine Konstellation, in der einem in Polizeigewahrsam befindlichen Tatverdachtigen die Verursachung einer Lebensgefahr fur einen Dritten zugerechnet wird, die mit Gewalt oder Gewaltandrohung zur Informationserpressung abgewendet werden soll. Ziel der Arbeit ist es, eine moeglichst umfassende Beleuchtung dieser Problematik zu erreichen, so dass zunachst nach einem UEberblick uber die Geschichte der Folter, die Grundlagen des absoluten Folterverbots im Kontext des Voelker- und Europarechts, des Verfassungsrechts sowie des Polizeirechts eroertert werden. Hieran schliesst sich die Prufung der Strafbarkeit der Folterhandlung durch einen Amtstrager an, wobei hier der Schwerpunkt auf den Tatbestand der Aussageerpressung sowie einer moeglichen Rechtfertigung gelegt wird. Sodann werden die strafprozessualen Fragen diskutiert, die sich in dem gegen den Erpresser eingeleiteten Ermittlungs- und Strafverfahren ergeben. Eingehende Eroerterung findet hier die Thematik des Beweisverwertungsverbots sowie eines Verfahrenshindernisses.