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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, auf welcher Regulierungsebene Corporate Governance Standards in England, der Schweiz und Deutschland verankert werden. Insbesondere geht es um die Gegenuberstellung von Selbstregulierung etwa durch Codes of Best Practice und staatliche Regulierung. Untersucht werden dabei der Board, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat boersennotierter Aktiengesellschaften. Neuerungen durch den Companies Act 2006 wurden berucksichtigt. Im Anschluss an die Herausarbeitung der bestehenden Corporate Governance Standards und der zugehoerigen Regulierungsebene wird die Durchsetzung der Einhaltung dieser Standards untersucht. Die Verfasserin kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die mit 161 AktG angestrebte Deregulierung und Flexibilisierung des Aktienrechts nicht erreicht wird, sondern vielmehr eine UEberregulierung droht.
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, auf welcher Regulierungsebene Corporate Governance Standards in England, der Schweiz und Deutschland verankert werden. Insbesondere geht es um die Gegenuberstellung von Selbstregulierung etwa durch Codes of Best Practice und staatliche Regulierung. Untersucht werden dabei der Board, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat boersennotierter Aktiengesellschaften. Neuerungen durch den Companies Act 2006 wurden berucksichtigt. Im Anschluss an die Herausarbeitung der bestehenden Corporate Governance Standards und der zugehoerigen Regulierungsebene wird die Durchsetzung der Einhaltung dieser Standards untersucht. Die Verfasserin kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die mit 161 AktG angestrebte Deregulierung und Flexibilisierung des Aktienrechts nicht erreicht wird, sondern vielmehr eine UEberregulierung droht.