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Es besteht grundsatzlich Finanzierungsfreiheit im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Gesellschafter koennen entscheiden, ob sie neben dem gesetzlichen Mindesteigenkapital der Gesellschaft weiteres Eigenkapital oder Fremdkapital zur Verfugung stellen. Nach wie vor besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter zur risikoangemessenen Ausstattung einer Gesellschaft mit Eigenkapital. Das Eigenkapitalersatzrecht statuiert aus Glaubigerschutzgrunden eine Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters, der der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugefuhrt hatten (Krise der Gesellschaft), Gesellschafterleistungen als Fremdkapital zur Verfugung stellt. Die in der Krise gewahrte bzw. stehen gelassene Gesellschafterfinanzierung wird bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen als eigenkapitalersetzende Leistung behandelt. Das Problem der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen tritt vor allem in der Insolvenz der Gesellschaft auf. Die Studie versucht, die Problemschwerpunkte des Kapitalersatzrechts bei der Insolvenzabwicklung herauszuarbeiten und anhand einer Darstellung der klassischen und modernen Fallgruppen den relevanten Anwendungsbereich abzustecken.
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Es besteht grundsatzlich Finanzierungsfreiheit im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Gesellschafter koennen entscheiden, ob sie neben dem gesetzlichen Mindesteigenkapital der Gesellschaft weiteres Eigenkapital oder Fremdkapital zur Verfugung stellen. Nach wie vor besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter zur risikoangemessenen Ausstattung einer Gesellschaft mit Eigenkapital. Das Eigenkapitalersatzrecht statuiert aus Glaubigerschutzgrunden eine Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters, der der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugefuhrt hatten (Krise der Gesellschaft), Gesellschafterleistungen als Fremdkapital zur Verfugung stellt. Die in der Krise gewahrte bzw. stehen gelassene Gesellschafterfinanzierung wird bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen als eigenkapitalersetzende Leistung behandelt. Das Problem der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen tritt vor allem in der Insolvenz der Gesellschaft auf. Die Studie versucht, die Problemschwerpunkte des Kapitalersatzrechts bei der Insolvenzabwicklung herauszuarbeiten und anhand einer Darstellung der klassischen und modernen Fallgruppen den relevanten Anwendungsbereich abzustecken.