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Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die zwei Gesetze zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft geeignet sind, einen wirksamen Schutz der Urheberrechte an Musik- und Filmwerken gegenuber der massenhaften digitalen Vervielfaltigung im privaten Bereich zu bewirken und einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer herbeizufuhren. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob das System der Pauschalabgabe fur private Vervielfaltigungen auf digitale Vervielfaltigungshandlungen ubertragbar oder mit Blick auf moderne Verfahren des Kopierschutzes und der Einzellizenzierung mittels Digital Rights Management-Systemen abzuschaffen ist. Im UEbrigen wird eroertert, ob das novellierte Urheberrecht eine ausreichende Handhabe gegen das massenhafte Kopieren von unkoerperlichen Vorlagen aus Internet- Tauschboersen bietet. Zu diesem Zweck wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit das deutsche (Urheber-)Recht die praktische Durchsetzbarkeit von Urheberrechten im Internet - insbesondere mittels Auskunftsanspruchen gegen Access-Provider - gewahrleistet.
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Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die zwei Gesetze zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft geeignet sind, einen wirksamen Schutz der Urheberrechte an Musik- und Filmwerken gegenuber der massenhaften digitalen Vervielfaltigung im privaten Bereich zu bewirken und einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer herbeizufuhren. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob das System der Pauschalabgabe fur private Vervielfaltigungen auf digitale Vervielfaltigungshandlungen ubertragbar oder mit Blick auf moderne Verfahren des Kopierschutzes und der Einzellizenzierung mittels Digital Rights Management-Systemen abzuschaffen ist. Im UEbrigen wird eroertert, ob das novellierte Urheberrecht eine ausreichende Handhabe gegen das massenhafte Kopieren von unkoerperlichen Vorlagen aus Internet- Tauschboersen bietet. Zu diesem Zweck wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit das deutsche (Urheber-)Recht die praktische Durchsetzbarkeit von Urheberrechten im Internet - insbesondere mittels Auskunftsanspruchen gegen Access-Provider - gewahrleistet.