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Seit der 7. GWB-Novelle gilt die Vertikal-GVO Nr. 2790/1999 auch fur Wettbewerbsbeschrankungen mit rein innerstaatlicher Wirkung. Die Dissertation analysiert die Freistellungsfahigkeit innerstaatlicher Vertikalvereinbarungen nach der Vertikal-GVO und 2 Abs. 1 GWB. Dabei behandelt sie anhand von Beispielsfallen unter anderem Preisbindungen, Gebiets- und Kundenbeschrankungen, Alleinvertrieb, Wettbewerbsverbote und Klauseln in Selektiv-, Franchise- und Handelsvertretersystemen. Zugleich wird untersucht, ob die Anwendung der - ursprunglich fur zwischenstaatliche Sachverhalte konzipierten - Vertikal-GVO auf innerstaatliche Wettbewerbsbeschrankungen wettbewerbspolitisch sachgerecht ist und in welchen Fallen der Rechtsvorteil der Gruppenfreistellung entzogen werden sollte. Zudem wird analysiert, ob der Rechtsanwender bei der Anwendung der 1, 2 GWB sowie der Vertikal-GVO auf innerstaatliche Sachverhalte an die Auslegungspraxis des europaischen Kartellrechts gebunden ist. Weiterhin wird erarbeitet, wie die schutzzweckadaquate Marktabgrenzung bei der Anwendung der Vertikal-GVO zu erfolgen hat und ob die dynamische Verweisung auf die Vertikal-GVO verfassungsrechtlich zulassig ist.
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Seit der 7. GWB-Novelle gilt die Vertikal-GVO Nr. 2790/1999 auch fur Wettbewerbsbeschrankungen mit rein innerstaatlicher Wirkung. Die Dissertation analysiert die Freistellungsfahigkeit innerstaatlicher Vertikalvereinbarungen nach der Vertikal-GVO und 2 Abs. 1 GWB. Dabei behandelt sie anhand von Beispielsfallen unter anderem Preisbindungen, Gebiets- und Kundenbeschrankungen, Alleinvertrieb, Wettbewerbsverbote und Klauseln in Selektiv-, Franchise- und Handelsvertretersystemen. Zugleich wird untersucht, ob die Anwendung der - ursprunglich fur zwischenstaatliche Sachverhalte konzipierten - Vertikal-GVO auf innerstaatliche Wettbewerbsbeschrankungen wettbewerbspolitisch sachgerecht ist und in welchen Fallen der Rechtsvorteil der Gruppenfreistellung entzogen werden sollte. Zudem wird analysiert, ob der Rechtsanwender bei der Anwendung der 1, 2 GWB sowie der Vertikal-GVO auf innerstaatliche Sachverhalte an die Auslegungspraxis des europaischen Kartellrechts gebunden ist. Weiterhin wird erarbeitet, wie die schutzzweckadaquate Marktabgrenzung bei der Anwendung der Vertikal-GVO zu erfolgen hat und ob die dynamische Verweisung auf die Vertikal-GVO verfassungsrechtlich zulassig ist.