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Die Harmonisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs stellt in Europa eines der grossen Projekte zur Schaffung eines funktionsfahigen Binnenmarktes dar. Ein wesentlicher Schritt zur Verwirklichung dieses Projekts war die Richtlinie 97/5/EG. Sie zielte darauf ab, durch Vereinheitlichung des Rechts der UEberweisungen in Europa, die Effizienz des grenzuberschreitenden UEberweisungsverkehrs zu erhoehen und die Dienstleistungen fur den Kunden zu verbessern. Gegenstand dieser Untersuchung ist die rechtliche Stellung des uberweisenden Kunden gegenuber seiner Bank nach Umsetzung der Richtlinie in Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sich die Umsetzung der Richtlinie auf die Position des Kunden ausgewirkt hat und inwieweit die Rechtslage in den beiden Landern durch die Umsetzung der Richtlinie tatsachlich vereinheitlicht bzw. angenahert wurde.
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Die Harmonisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs stellt in Europa eines der grossen Projekte zur Schaffung eines funktionsfahigen Binnenmarktes dar. Ein wesentlicher Schritt zur Verwirklichung dieses Projekts war die Richtlinie 97/5/EG. Sie zielte darauf ab, durch Vereinheitlichung des Rechts der UEberweisungen in Europa, die Effizienz des grenzuberschreitenden UEberweisungsverkehrs zu erhoehen und die Dienstleistungen fur den Kunden zu verbessern. Gegenstand dieser Untersuchung ist die rechtliche Stellung des uberweisenden Kunden gegenuber seiner Bank nach Umsetzung der Richtlinie in Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sich die Umsetzung der Richtlinie auf die Position des Kunden ausgewirkt hat und inwieweit die Rechtslage in den beiden Landern durch die Umsetzung der Richtlinie tatsachlich vereinheitlicht bzw. angenahert wurde.