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Das deutsche Recht sieht fur nicht kapitalmarktaktive Aktiengesellschaften eine fast ausschliesslich hauptversammlungsbezogene Aktionarsinformation vor. Verstoesse werden vielfach zur Begrundung von Anfechtungsklagen herangezogen, die oftmals zur Blockade wichtiger Strukturmassnahmen fuhren und Gesellschaften zu teueren Abfindungsvergleichen zwingen. Fur boersennotierte Gesellschaften regelt das Kapitalmarktrecht zusatzliche sanktionsbewahrte Publizitatspflichten. Angesichts der vielfach bemangelten Unzulanglichkeiten der deutschen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Informationsrechte und -pflichten sowie der entsprechenden Sanktionen werden das deutsche, franzoesische und englische Recht miteinander verglichen. Auf dieser Grundlage werden Regelungsdefizite aufgezeigt und Reformvorschlage unterbreitet.
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Das deutsche Recht sieht fur nicht kapitalmarktaktive Aktiengesellschaften eine fast ausschliesslich hauptversammlungsbezogene Aktionarsinformation vor. Verstoesse werden vielfach zur Begrundung von Anfechtungsklagen herangezogen, die oftmals zur Blockade wichtiger Strukturmassnahmen fuhren und Gesellschaften zu teueren Abfindungsvergleichen zwingen. Fur boersennotierte Gesellschaften regelt das Kapitalmarktrecht zusatzliche sanktionsbewahrte Publizitatspflichten. Angesichts der vielfach bemangelten Unzulanglichkeiten der deutschen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Informationsrechte und -pflichten sowie der entsprechenden Sanktionen werden das deutsche, franzoesische und englische Recht miteinander verglichen. Auf dieser Grundlage werden Regelungsdefizite aufgezeigt und Reformvorschlage unterbreitet.