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Insbesondere bei der personalistisch gepragten GmbH kann es beim Tod eines Gesellschafters zu Konflikten zwischen den uber eine Vinkulierungsklausel geschutzten Interessen der Gesellschafter zur Begrenzung und Kontrolle des Gesellschafterkreises und den Interessen des verstorbenen Gesellschafters beziehungsweise seiner Erben bezuglich der Nachfolge in den Geschaftsanteil kommen. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher erbrechtlicher Konstellationen entwickelt die Autorin einen Loesungsansatz, der dem Vollzug letztwilliger Verfugungen in Anbetracht der grundrechtlich geschutzten Testierfreiheit Vorrang gewahrt. Weiter wird geklart, inwieweit bei Eingreifen einer Vinkulierungsklausel ein Anspruch auf Zustimmung zur UEbertragung des Geschaftsanteils besteht und wie dieser prozessual durchgesetzt werden kann.
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Insbesondere bei der personalistisch gepragten GmbH kann es beim Tod eines Gesellschafters zu Konflikten zwischen den uber eine Vinkulierungsklausel geschutzten Interessen der Gesellschafter zur Begrenzung und Kontrolle des Gesellschafterkreises und den Interessen des verstorbenen Gesellschafters beziehungsweise seiner Erben bezuglich der Nachfolge in den Geschaftsanteil kommen. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher erbrechtlicher Konstellationen entwickelt die Autorin einen Loesungsansatz, der dem Vollzug letztwilliger Verfugungen in Anbetracht der grundrechtlich geschutzten Testierfreiheit Vorrang gewahrt. Weiter wird geklart, inwieweit bei Eingreifen einer Vinkulierungsklausel ein Anspruch auf Zustimmung zur UEbertragung des Geschaftsanteils besteht und wie dieser prozessual durchgesetzt werden kann.