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Die Stellung der Rechtsprechung gegenuber dem Gesetzgeber gehoert zu den umstrittensten Themen der Theorie der Gewaltenteilung. Ein Teilausschnitt war lange Zeit die Frage, ob und inwieweit Richter Gesetze auf ihre Verfassungsmassigkeit uberprufen durfen. Ein Normenkontrollverfahren, wie heute in Art. 100 Grundgesetz geregelt, gibt es erst seit 1949. Die Weichenstellungen auf dem Weg dahin stammen aus der Weimarer Republik. Neue Impulse erhielt die Diskussion um das richterliche Prufungsrecht durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts nach dem Ersten Weltkrieg. Das Gericht hatte eine Inflation ungeahnten Ausmasses rechtlich zu bewaltigen. Die daraus folgende sogenannte Aufwertungsrechtsprechung und die Diskussion in der Weimarer Staatsrechtslehre um das richterliche Prufungsrecht bilden den Schwerpunkt der Arbeit.
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Die Stellung der Rechtsprechung gegenuber dem Gesetzgeber gehoert zu den umstrittensten Themen der Theorie der Gewaltenteilung. Ein Teilausschnitt war lange Zeit die Frage, ob und inwieweit Richter Gesetze auf ihre Verfassungsmassigkeit uberprufen durfen. Ein Normenkontrollverfahren, wie heute in Art. 100 Grundgesetz geregelt, gibt es erst seit 1949. Die Weichenstellungen auf dem Weg dahin stammen aus der Weimarer Republik. Neue Impulse erhielt die Diskussion um das richterliche Prufungsrecht durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts nach dem Ersten Weltkrieg. Das Gericht hatte eine Inflation ungeahnten Ausmasses rechtlich zu bewaltigen. Die daraus folgende sogenannte Aufwertungsrechtsprechung und die Diskussion in der Weimarer Staatsrechtslehre um das richterliche Prufungsrecht bilden den Schwerpunkt der Arbeit.