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Der Unilateral Contract ist ein spezielles Rechtsinstitut des englischen und US-amerikanischen Rechts: Er ist ein zweiseitiger Vertrag uber einen Leistungsaustausch, bei dem sich nur eine der Parteien zur Leistung verpflichtet. Damit scheint er weder in die vertragsrechtliche Dogmatik noch in den Rechtsalltag zu passen. Fur tot erklaren oder in ein Kuriositatenkabinett verweisen lasst er sich - trotz entsprechender Versuche der Rechtswissenschaft - jedoch nicht. Der Unilateral Contract ermoeglicht einen interessanten Blick in die historische Werkstatt des Common Law und dessen vertragsrechtliche Besonderheiten, die bis heute fortwirken. So erschliesst sich auch, warum es ein dem Unilateral Contract unmittelbar entsprechendes Rechtsinstitut im deutschen Recht nicht gibt. Bei der Loesung praktischer Falle kommen beide Rechtssysteme aber auf unterschiedlichen Wegen letztlich doch zu ganz ahnlichen Ergebnissen.
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Der Unilateral Contract ist ein spezielles Rechtsinstitut des englischen und US-amerikanischen Rechts: Er ist ein zweiseitiger Vertrag uber einen Leistungsaustausch, bei dem sich nur eine der Parteien zur Leistung verpflichtet. Damit scheint er weder in die vertragsrechtliche Dogmatik noch in den Rechtsalltag zu passen. Fur tot erklaren oder in ein Kuriositatenkabinett verweisen lasst er sich - trotz entsprechender Versuche der Rechtswissenschaft - jedoch nicht. Der Unilateral Contract ermoeglicht einen interessanten Blick in die historische Werkstatt des Common Law und dessen vertragsrechtliche Besonderheiten, die bis heute fortwirken. So erschliesst sich auch, warum es ein dem Unilateral Contract unmittelbar entsprechendes Rechtsinstitut im deutschen Recht nicht gibt. Bei der Loesung praktischer Falle kommen beide Rechtssysteme aber auf unterschiedlichen Wegen letztlich doch zu ganz ahnlichen Ergebnissen.