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Die neue Rahmen-Richtlinie 2002/14/EG zur Information und Anhoerung der Arbeitnehmer bildet den vorlaufigen Abschluss der nahezu dreissigjahrigen Entwicklung des zuvor lediglich fragmentarisch geregelten Rechts der Arbeitnehmerbeteiligung in der EG. Aufgabe dieser Arbeit ist es, eine Einfuhrung in diesen speziellen Bereich europaischer Sozialpolitik zu gewahren, aktuelle Entwicklungen aufzuarbeiten und das durch die Rahmen-Richtlinie begrundete Modell einer europaischen Betriebsverfassung einer kritischen Wurdigung zu unterziehen. Berucksichtigt werden dabei auch die vorhergehenden Richtlinien uber Massenentlassungen, Betriebsubergange, Europaische Betriebsrate und der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europaischen Aktiengesellschaft. Im Vordergrund steht die Frage, inwieweit die neue Richtlinie tatsachlich das Recht der Arbeitnehmermitwirkung uberzeugend konsolidiert und die bis dato bestehenden Lucken zu schliessen geeignet ist.
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Die neue Rahmen-Richtlinie 2002/14/EG zur Information und Anhoerung der Arbeitnehmer bildet den vorlaufigen Abschluss der nahezu dreissigjahrigen Entwicklung des zuvor lediglich fragmentarisch geregelten Rechts der Arbeitnehmerbeteiligung in der EG. Aufgabe dieser Arbeit ist es, eine Einfuhrung in diesen speziellen Bereich europaischer Sozialpolitik zu gewahren, aktuelle Entwicklungen aufzuarbeiten und das durch die Rahmen-Richtlinie begrundete Modell einer europaischen Betriebsverfassung einer kritischen Wurdigung zu unterziehen. Berucksichtigt werden dabei auch die vorhergehenden Richtlinien uber Massenentlassungen, Betriebsubergange, Europaische Betriebsrate und der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europaischen Aktiengesellschaft. Im Vordergrund steht die Frage, inwieweit die neue Richtlinie tatsachlich das Recht der Arbeitnehmermitwirkung uberzeugend konsolidiert und die bis dato bestehenden Lucken zu schliessen geeignet ist.