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Der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit gehoert zu den allgemeinen Rechtsgrundsatzen des Gemeinschaftsrechts. Ausgangspunkt der Arbeit ist die vor allem im deutschen Schrifttum gefuhrte Klage, der Grundrechtsschutz durch den Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften weise ein strukturelles Defizit auf, welches im Ergebnis zu einem unzureichenden Schutzniveau fuhre. Die Quelle des Defizits wird in einer zu grosszugigen Verhaltnismassigkeitsprufung gesehen. Ziel der Arbeit ist es, die Stichhaltigkeit der These vom strukturellen Defizit zu prufen. Die Untersuchung legt dabei einen aus dem Gemeinschaftsrecht entwickelten Massstab zugrunde, anhand dessen der Grundrechtsschutz auf Gemeinschaftsebene zu messen ist. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass der durch den Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften gewahrleistete Grundrechtsschutz nicht defizitar ist.
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Der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit gehoert zu den allgemeinen Rechtsgrundsatzen des Gemeinschaftsrechts. Ausgangspunkt der Arbeit ist die vor allem im deutschen Schrifttum gefuhrte Klage, der Grundrechtsschutz durch den Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften weise ein strukturelles Defizit auf, welches im Ergebnis zu einem unzureichenden Schutzniveau fuhre. Die Quelle des Defizits wird in einer zu grosszugigen Verhaltnismassigkeitsprufung gesehen. Ziel der Arbeit ist es, die Stichhaltigkeit der These vom strukturellen Defizit zu prufen. Die Untersuchung legt dabei einen aus dem Gemeinschaftsrecht entwickelten Massstab zugrunde, anhand dessen der Grundrechtsschutz auf Gemeinschaftsebene zu messen ist. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass der durch den Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften gewahrleistete Grundrechtsschutz nicht defizitar ist.