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Das im Rahmen des Mercosur vereinbarte Protokoll von Buenos Aires uber die internationale Zustandigkeit in Vertragssachen (PBA) sieht eine Modifikation des Erfullungsortgerichtsstandes des EuGVUE sowie einen neuartigen Klagergerichtsstand vor. Letzterer ist eroeffnet, wenn der Klager nachweist, dass er seine Leistung erbracht hat. Zunachst stellt der Verfasser die Vertragsgerichtsstande der autonomen Rechte der Mercosurstaaten und des EuGVUE dar. Hauptanliegen der Arbeit ist die sodann erfolgende Auslegung der genannten Gerichtsstande des PBA. Schliesslich stellt der Autor diesen Gerichtsstanden vergleichend den Erfullungsortgerichtsstand der EuGVO gegenuber. Der Vergleich ergibt, dass die Modifikation des Erfullungsortgerichtsstandes des EuGVUE in der EuGVO interessengerechter ist als im PBA. Der Klagergerichtsstand des PBA stellt nach Auffassung des Autors eine sinnvolle Erganzung eines Erfullungsortgerichtsstandes dar.
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Das im Rahmen des Mercosur vereinbarte Protokoll von Buenos Aires uber die internationale Zustandigkeit in Vertragssachen (PBA) sieht eine Modifikation des Erfullungsortgerichtsstandes des EuGVUE sowie einen neuartigen Klagergerichtsstand vor. Letzterer ist eroeffnet, wenn der Klager nachweist, dass er seine Leistung erbracht hat. Zunachst stellt der Verfasser die Vertragsgerichtsstande der autonomen Rechte der Mercosurstaaten und des EuGVUE dar. Hauptanliegen der Arbeit ist die sodann erfolgende Auslegung der genannten Gerichtsstande des PBA. Schliesslich stellt der Autor diesen Gerichtsstanden vergleichend den Erfullungsortgerichtsstand der EuGVO gegenuber. Der Vergleich ergibt, dass die Modifikation des Erfullungsortgerichtsstandes des EuGVUE in der EuGVO interessengerechter ist als im PBA. Der Klagergerichtsstand des PBA stellt nach Auffassung des Autors eine sinnvolle Erganzung eines Erfullungsortgerichtsstandes dar.