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Die Arbeit behandelt das praktisch ungemein wichtige und rechtlich wie rechtspolitisch durchaus umstrittene Thema der Integration der Richtlinien zur Harmonisierung des europaischen Vergaberechts in das deutsche Recht. Zwar haben die europaischen Vergaberichtlinien den deutschen Gesetzgeber in der Vergangenheit bereits zu einer teilweisen Abkehr von seiner traditionell haushaltsrechtlich gepragten Gesetzgebung im Vergaberecht veranlasst, jedoch unterliegt nach wie vor der Grossteil oeffentlicher Auftrage in Deutschland nicht der vom Europarecht vorgegebenen Rechtslage. Praktisch resultiert daraus eine auf Dauer in der derzeitigen Form nicht haltbare Zweiteilung des deutschen Vergaberechts. Zu diesem Ergebnis kommt die Autorin nach umfassender verfassungs- und europarechtlicher Prufung. Gleichwohl wird eine vollstandige Vereinheitlichung der vergaberechtlichen Bestimmungen abgelehnt. Die Autorin legt schliesslich einen rechtspolitischen Integrationsvorschlag vor, der einen angemessenen Ausgleich der Vor- und Nachteile der Zweiteilung bzw. Vereinheitlichung des deutschen Vergaberechts schafft.
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Die Arbeit behandelt das praktisch ungemein wichtige und rechtlich wie rechtspolitisch durchaus umstrittene Thema der Integration der Richtlinien zur Harmonisierung des europaischen Vergaberechts in das deutsche Recht. Zwar haben die europaischen Vergaberichtlinien den deutschen Gesetzgeber in der Vergangenheit bereits zu einer teilweisen Abkehr von seiner traditionell haushaltsrechtlich gepragten Gesetzgebung im Vergaberecht veranlasst, jedoch unterliegt nach wie vor der Grossteil oeffentlicher Auftrage in Deutschland nicht der vom Europarecht vorgegebenen Rechtslage. Praktisch resultiert daraus eine auf Dauer in der derzeitigen Form nicht haltbare Zweiteilung des deutschen Vergaberechts. Zu diesem Ergebnis kommt die Autorin nach umfassender verfassungs- und europarechtlicher Prufung. Gleichwohl wird eine vollstandige Vereinheitlichung der vergaberechtlichen Bestimmungen abgelehnt. Die Autorin legt schliesslich einen rechtspolitischen Integrationsvorschlag vor, der einen angemessenen Ausgleich der Vor- und Nachteile der Zweiteilung bzw. Vereinheitlichung des deutschen Vergaberechts schafft.