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Diese rechtshistorische Arbeit befasst sich mit den Ordnungen, mittels derer die Reichsstadte Frankfurt am Main und Nurnberg Materien der guten Policey regelten. Begrenzt auf den Zeitraum zwischen 1450 und 1650 und fokussiert auf die Inhalte Sittlichkeit und Ehe wird gezeigt, welche Zielsetzungen die reichsstadtischen Rate bei der Ordnungsgebung verfolgten. Die untersuchten Policeyordnungen bilden hierfur ein aussagekraftiges Beispiel, weil sie sich im historischen Spannungsfeld zwischen der (auch) infolge des Protestantismus zunehmenden Macht der Ratsherren auf der einen und der UEbernahme ehemals kirchlicher Normkompetenzen durch den weltlichen Rat auf der anderen Seite befinden. Im Ergebnis zeigt sich dann auch eine im wesentlichen an Grundsatzen des Gemeinwohls sowie religioes orientierte Normgebung. In einem weiteren Schritt der Arbeit wird die Frage der Normdurchsetzung anhand der untersuchten Policeyordnungen gestellt. Hier basiert die Untersuchung auf ratsherrlichen Protokollen und Gerichtsakten, von denen grosse Teile unveroeffentlicht sind.
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Diese rechtshistorische Arbeit befasst sich mit den Ordnungen, mittels derer die Reichsstadte Frankfurt am Main und Nurnberg Materien der guten Policey regelten. Begrenzt auf den Zeitraum zwischen 1450 und 1650 und fokussiert auf die Inhalte Sittlichkeit und Ehe wird gezeigt, welche Zielsetzungen die reichsstadtischen Rate bei der Ordnungsgebung verfolgten. Die untersuchten Policeyordnungen bilden hierfur ein aussagekraftiges Beispiel, weil sie sich im historischen Spannungsfeld zwischen der (auch) infolge des Protestantismus zunehmenden Macht der Ratsherren auf der einen und der UEbernahme ehemals kirchlicher Normkompetenzen durch den weltlichen Rat auf der anderen Seite befinden. Im Ergebnis zeigt sich dann auch eine im wesentlichen an Grundsatzen des Gemeinwohls sowie religioes orientierte Normgebung. In einem weiteren Schritt der Arbeit wird die Frage der Normdurchsetzung anhand der untersuchten Policeyordnungen gestellt. Hier basiert die Untersuchung auf ratsherrlichen Protokollen und Gerichtsakten, von denen grosse Teile unveroeffentlicht sind.