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Ermoeglicht durch eine rahmengesetzliche Deregulierung befindet sich die deutsche Hochschullandschaft seit dem Jahre 1998 in einem strukturellen Wandel. Das erklarte Ziel politischer Bestrebungen war und ist es, die Profilbildung der einzelnen Hochschulen zu erleichtern und auf diese Weise den Wettbewerb unter den Hochschulen zu foerdern. Ein massgebliches Instrument ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Hochschulraten. Die Besetzung und die Zustandigkeit dieser Gremien, deren strategische Arbeit im Bereich des Zusammenwirkens von Staat und Hochschule anzusiedeln ist, rucken das Spannungsverhaltnis zwischen Demokratieprinzip und Wissenschaftsfreiheit in das Blickfeld dieser Untersuchung. Die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit werden verortet. Gleichzeitig wird das politische Motiv einer Starkung der Hochschulautonomie aus verfassungsrechtlicher Perspektive hinterfragt.
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Ermoeglicht durch eine rahmengesetzliche Deregulierung befindet sich die deutsche Hochschullandschaft seit dem Jahre 1998 in einem strukturellen Wandel. Das erklarte Ziel politischer Bestrebungen war und ist es, die Profilbildung der einzelnen Hochschulen zu erleichtern und auf diese Weise den Wettbewerb unter den Hochschulen zu foerdern. Ein massgebliches Instrument ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Hochschulraten. Die Besetzung und die Zustandigkeit dieser Gremien, deren strategische Arbeit im Bereich des Zusammenwirkens von Staat und Hochschule anzusiedeln ist, rucken das Spannungsverhaltnis zwischen Demokratieprinzip und Wissenschaftsfreiheit in das Blickfeld dieser Untersuchung. Die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit werden verortet. Gleichzeitig wird das politische Motiv einer Starkung der Hochschulautonomie aus verfassungsrechtlicher Perspektive hinterfragt.