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Am 1. Dezember 1997 trat das Transplantationsgesetz in Kraft. Damit besteht erstmals eine gesetzliche Regelung der Organentnahme zu Transplantationszwecken auf Bundesebene. Das Gesetz regelt auch die Organspende durch lebende Spender. Die Arbeit untersucht diese Regelung im Hinblick auf ihre Verfassungsmassigkeit und ihre Sachgerechtigkeit. Auslegungsfragen werden geklart. Angesprochen werden die organisatorischen Vorschriften und die Strafvorschriften mit Bezug zur Lebendspende sowie die versicherungsrechtliche Absicherung des Spenders und die Kostentragung bei der Lebendspende. Behandelt werden die gesetzlich nicht ausdrucklich geregelte UEberkreuz-Lebendspende und die anonyme Organspende. UEber die Regelungen in anderen europaischen Landern wird ein kurzer UEberblick gegeben.
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Am 1. Dezember 1997 trat das Transplantationsgesetz in Kraft. Damit besteht erstmals eine gesetzliche Regelung der Organentnahme zu Transplantationszwecken auf Bundesebene. Das Gesetz regelt auch die Organspende durch lebende Spender. Die Arbeit untersucht diese Regelung im Hinblick auf ihre Verfassungsmassigkeit und ihre Sachgerechtigkeit. Auslegungsfragen werden geklart. Angesprochen werden die organisatorischen Vorschriften und die Strafvorschriften mit Bezug zur Lebendspende sowie die versicherungsrechtliche Absicherung des Spenders und die Kostentragung bei der Lebendspende. Behandelt werden die gesetzlich nicht ausdrucklich geregelte UEberkreuz-Lebendspende und die anonyme Organspende. UEber die Regelungen in anderen europaischen Landern wird ein kurzer UEberblick gegeben.