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Dokumente sind das sicherste und oftmals wichtigste Beweismittel im Zivilprozess. Insbesondere im Wirtschaftsrecht spielt die Frage, ob die Verpflichtung zur Vorlegung eines Dokumentes besteht, eine erhebliche Rolle. Der Autor vergleicht im Hinblick hierauf das in jungster Zeit reformierte deutsche Zivilprozessrecht mit dem 1999 insgesamt uberarbeiteten englischen Zivilprozessrecht. Hierauf aufbauend wird der Rechtshilfeverkehr zwischen den beiden Landern untersucht und dabei ein Schwerpunkt auf die am 1. Januar 2004 in Vollzug tretende Europaische Beweisaufnahmeverordnung (EuBVO) gesetzt. Daruber hinaus werden die praktischen Auswirkungen der EuBVO auf den deutschen Zivilprozess dargestellt.
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Dokumente sind das sicherste und oftmals wichtigste Beweismittel im Zivilprozess. Insbesondere im Wirtschaftsrecht spielt die Frage, ob die Verpflichtung zur Vorlegung eines Dokumentes besteht, eine erhebliche Rolle. Der Autor vergleicht im Hinblick hierauf das in jungster Zeit reformierte deutsche Zivilprozessrecht mit dem 1999 insgesamt uberarbeiteten englischen Zivilprozessrecht. Hierauf aufbauend wird der Rechtshilfeverkehr zwischen den beiden Landern untersucht und dabei ein Schwerpunkt auf die am 1. Januar 2004 in Vollzug tretende Europaische Beweisaufnahmeverordnung (EuBVO) gesetzt. Daruber hinaus werden die praktischen Auswirkungen der EuBVO auf den deutschen Zivilprozess dargestellt.