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Wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung mussen die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG die Entgelte fur ihre Dienstleistungen von der Regulierungsbehoerde genehmigen lassen. Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage der von den Unternehmen vorzulegenden Kostenkalkulationen. Da die Festlegung der Entgelthoehe fur die Wettbewerbschancen anderer Anbieter von grosser Bedeutung ist, finden die Genehmigungsverfahren regelmassig unter Beteiligung von Mitbewerbern statt. Deren Akteneinsichtsrecht kollidiert mit dem Anspruch der regulierten Unternehmen auf Schutz ihrer Geschaftsgeheimnisse. Dies hat in der Vergangenheit haufig zu einer Entscheidungsblockade gefuhrt, die von der EU-Kommission als wesentliche Hurde fur den Marktzutritt neuer Anbieter gerugt wird. Die erforderliche Abwagung der widerstreitenden Interessen fallt zugunsten der Akteneinsicht aus, denn nur so kann das gesetzliche Ziel der Entgeltregulierung erreicht werden.
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Wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung mussen die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG die Entgelte fur ihre Dienstleistungen von der Regulierungsbehoerde genehmigen lassen. Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage der von den Unternehmen vorzulegenden Kostenkalkulationen. Da die Festlegung der Entgelthoehe fur die Wettbewerbschancen anderer Anbieter von grosser Bedeutung ist, finden die Genehmigungsverfahren regelmassig unter Beteiligung von Mitbewerbern statt. Deren Akteneinsichtsrecht kollidiert mit dem Anspruch der regulierten Unternehmen auf Schutz ihrer Geschaftsgeheimnisse. Dies hat in der Vergangenheit haufig zu einer Entscheidungsblockade gefuhrt, die von der EU-Kommission als wesentliche Hurde fur den Marktzutritt neuer Anbieter gerugt wird. Die erforderliche Abwagung der widerstreitenden Interessen fallt zugunsten der Akteneinsicht aus, denn nur so kann das gesetzliche Ziel der Entgeltregulierung erreicht werden.