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Der Erfolg einer EG-Richtlinie hangt entscheidend von ihrer Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ab. Besondere Aktualitat erlangt diese Feststellung vor dem Hintergrund des in jungster Zeit viel diskutierten Prozesses der Europaisierung des Privatrechts. Am Beispiel der Klausel-Richtlinie 93/13/EWG geht die Arbeit der Frage nach, wie die Mitgliedstaaten die ihnen eingeraumten Spielraume bei der Umsetzung privatrechtlicher EG-Richtlinien nutzen. Aufgezeigt werden die zum Teil hoechst unterschiedlichen nationalen Umsetzungstechniken sowie deren Auswirkungen auf den Harmonisierungserfolg. Im Verlauf der Untersuchung wird deutlich, dass zwei grundsatzliche Arten von Umsetzungsfehlern zu unterscheiden sind: Inhaltsmangel und Koordinierungsmangel. Abschliessend wird die Frage behandelt, ob der Einsatz der unmittelbar geltenden Verordnung eine Alternative zur Privatrechtsharmonisierung mittels Richtlinien darstellt.
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Der Erfolg einer EG-Richtlinie hangt entscheidend von ihrer Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ab. Besondere Aktualitat erlangt diese Feststellung vor dem Hintergrund des in jungster Zeit viel diskutierten Prozesses der Europaisierung des Privatrechts. Am Beispiel der Klausel-Richtlinie 93/13/EWG geht die Arbeit der Frage nach, wie die Mitgliedstaaten die ihnen eingeraumten Spielraume bei der Umsetzung privatrechtlicher EG-Richtlinien nutzen. Aufgezeigt werden die zum Teil hoechst unterschiedlichen nationalen Umsetzungstechniken sowie deren Auswirkungen auf den Harmonisierungserfolg. Im Verlauf der Untersuchung wird deutlich, dass zwei grundsatzliche Arten von Umsetzungsfehlern zu unterscheiden sind: Inhaltsmangel und Koordinierungsmangel. Abschliessend wird die Frage behandelt, ob der Einsatz der unmittelbar geltenden Verordnung eine Alternative zur Privatrechtsharmonisierung mittels Richtlinien darstellt.