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Das Mass an Meinungs- und Pressefreiheit gilt als Indikator fur die Bewertung eines demokratischen Verfassungsstaates. Das Grundrecht der Pressefreiheit im tschechischen Recht sowie das tschechische Pressegesetz stehen im Mittelpunkt dieser rechtsvergleichenden Untersuchung. Analysiert wird die Absicherung der Pressefreiheit durch den Schutz der Informationsquelle. Den Schwerpunkt der Prufung der verfassungsrechtlichen Schranken bildet das Spannungsverhaltnis zwischen Pressefreiheit und Schutz der Persoenlichkeit sowie die Verfassungsrechtsprechung. Im Rahmen der Behandlung der einfachgesetzlichen Schranken gilt das besondere Augenmerk der medienspezifischen Schranke des Gegendarstellungsrechts. Aufgezeigt werden die zivilrechtlichen Abwehranspruche der durch Presseberichte betroffenen Personen, vor allem der gebrauchlichste Abwehranspruch der Entschuldigung. Die bevorstehende Mitgliedschaft in der EU lenkt die Aufmerksamkeit auf die Frage, inwieweit das EG-Recht und die Europa-Abkommen presserechtliche Vorgaben enthalten, die ins tschechische Recht umgesetzt werden mussen.
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Das Mass an Meinungs- und Pressefreiheit gilt als Indikator fur die Bewertung eines demokratischen Verfassungsstaates. Das Grundrecht der Pressefreiheit im tschechischen Recht sowie das tschechische Pressegesetz stehen im Mittelpunkt dieser rechtsvergleichenden Untersuchung. Analysiert wird die Absicherung der Pressefreiheit durch den Schutz der Informationsquelle. Den Schwerpunkt der Prufung der verfassungsrechtlichen Schranken bildet das Spannungsverhaltnis zwischen Pressefreiheit und Schutz der Persoenlichkeit sowie die Verfassungsrechtsprechung. Im Rahmen der Behandlung der einfachgesetzlichen Schranken gilt das besondere Augenmerk der medienspezifischen Schranke des Gegendarstellungsrechts. Aufgezeigt werden die zivilrechtlichen Abwehranspruche der durch Presseberichte betroffenen Personen, vor allem der gebrauchlichste Abwehranspruch der Entschuldigung. Die bevorstehende Mitgliedschaft in der EU lenkt die Aufmerksamkeit auf die Frage, inwieweit das EG-Recht und die Europa-Abkommen presserechtliche Vorgaben enthalten, die ins tschechische Recht umgesetzt werden mussen.