Das Domicile -Prinzip Im Englischen Internationalen Privatrecht Und Seine Europaeische Perspektive
Maike Kreitlow
Das Domicile -Prinzip Im Englischen Internationalen Privatrecht Und Seine Europaeische Perspektive
Maike Kreitlow
Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach dem domicile der Person. Der Domizilbegriff stammt aus dem roemischen Recht und erhielt seine nationale Auspragung im englischen common law. Trotz zahlreicher Reformbemuhungen besteht das domicile-Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverandert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Beruhrungspunkte mit dem englischen Anknupfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europaischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknupfung - als Konkurrenzmodell zur Staatsangehoerigkeitsanknupfung der meisten kontinentaleuropaischen Rechtsordnungen - die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmoeglichen Verknupfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verstandnis der Systematik des domicile-Prinzips zu foerdern, um die Anwendung der common law-Regeln zu erleichtern und deren Bedeutung fur die Entwicklung in Europa herauszustellen.
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