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Diese Arbeit behandelt umfassend die auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1974 noch weithin unbekannte Figur des Zeugenbeistands. Hierbei zeigt der Verfasser die prozess-okonomische Dimension des Zeugenbeistands in der Strafprozessordnung auf, die ihn zu einem Mittler zwischen den Interessen der Strafrechtspflege und den Zeugenbelangen macht. Im Vordergrund der als Handbuch konzipierten Darstellung stehen die Originar- und Derivativrechte des Zeugenbeistands, die de lege ferenda zu optimieren sind. De lege lata erfahren die -gefahrdeten- und -hilflosen- Zeugen durch die Teilhabe des Zeugenbeistands an ihren Rechten, aber auch durch seine Originarrechte (z.B. Anwesenheits- und Akteneinsichtsrecht), eine Aufwertung, durch die der beistandsbedurftige Zeuge in der Vernehmung in die Rolle eines Quasi-Prozessbeteiligten einruckt.
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Diese Arbeit behandelt umfassend die auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1974 noch weithin unbekannte Figur des Zeugenbeistands. Hierbei zeigt der Verfasser die prozess-okonomische Dimension des Zeugenbeistands in der Strafprozessordnung auf, die ihn zu einem Mittler zwischen den Interessen der Strafrechtspflege und den Zeugenbelangen macht. Im Vordergrund der als Handbuch konzipierten Darstellung stehen die Originar- und Derivativrechte des Zeugenbeistands, die de lege ferenda zu optimieren sind. De lege lata erfahren die -gefahrdeten- und -hilflosen- Zeugen durch die Teilhabe des Zeugenbeistands an ihren Rechten, aber auch durch seine Originarrechte (z.B. Anwesenheits- und Akteneinsichtsrecht), eine Aufwertung, durch die der beistandsbedurftige Zeuge in der Vernehmung in die Rolle eines Quasi-Prozessbeteiligten einruckt.