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Die behandelte Thematik ist bis zum heutigen Tage ausserst umstritten. Der Grund liegt darin, dass die Doppelbesteuerungsabkommen regelmassig keine fur beide Vertragsstaaten verbindlichen Regelungen in bezug auf Personengesellschaften enthalten und dementsprechend die eigenen Wertungen der Vertragsstaaten einfliessen, die haufig untereinander kollidieren. Die Darstellung der dadurch hervorgerufenen abkommensrechtlichen subjektiven und objektiven Qualifikationskonflikte bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Samtliche in Betracht kommenden Konstellationen werden in Fallgruppen eingeteilt und die einzelnen Problemstellungen unter Zugrundelegung des OECD-Musterabkommens 1977 anhand des konkreten Falles grundlegend erortert. Die hierzu vor allem im Schrifttum vertretenen Auffassungen werden einer kritischen Wurdigung unterzogen und eigene Losungsvorschlage erarbeitet.
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Die behandelte Thematik ist bis zum heutigen Tage ausserst umstritten. Der Grund liegt darin, dass die Doppelbesteuerungsabkommen regelmassig keine fur beide Vertragsstaaten verbindlichen Regelungen in bezug auf Personengesellschaften enthalten und dementsprechend die eigenen Wertungen der Vertragsstaaten einfliessen, die haufig untereinander kollidieren. Die Darstellung der dadurch hervorgerufenen abkommensrechtlichen subjektiven und objektiven Qualifikationskonflikte bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Samtliche in Betracht kommenden Konstellationen werden in Fallgruppen eingeteilt und die einzelnen Problemstellungen unter Zugrundelegung des OECD-Musterabkommens 1977 anhand des konkreten Falles grundlegend erortert. Die hierzu vor allem im Schrifttum vertretenen Auffassungen werden einer kritischen Wurdigung unterzogen und eigene Losungsvorschlage erarbeitet.