Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Heimbewohner sind vielfaltigen Einwirkungsmoglichkeiten durch den Heimtrager und das Heimpersonal ausgesetzt. Bei Vermogensverfugungen besteht die Gefahr, dass Heimtrager und Heimpersonal ihre Einwirkungsmoglichkeiten missbrauchlich einsetzen. Dies gilt besonders bei letztwilligen Verfugungen. Das Heimgesetz schutzt die Interessen und Rechte der Heimbewohner im Zusammenhang mit der Errichtung von letztwilligen Verfugungen nicht ausreichend. Der Verfasser schlagt vor, dass letztwillige Verfugungen von Heimbewohnern zugunsten des Heimtragers oder des Heimpersonals zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedurfen. Die Prufungs- und Belehrungspflichten des beurkundenden Notars ermoglichen letztwillige Verfugungen, die die wirtschaftlichen Interessen der Heimbewohner schutzen und seine Testierfreiheit nicht einschranken.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Heimbewohner sind vielfaltigen Einwirkungsmoglichkeiten durch den Heimtrager und das Heimpersonal ausgesetzt. Bei Vermogensverfugungen besteht die Gefahr, dass Heimtrager und Heimpersonal ihre Einwirkungsmoglichkeiten missbrauchlich einsetzen. Dies gilt besonders bei letztwilligen Verfugungen. Das Heimgesetz schutzt die Interessen und Rechte der Heimbewohner im Zusammenhang mit der Errichtung von letztwilligen Verfugungen nicht ausreichend. Der Verfasser schlagt vor, dass letztwillige Verfugungen von Heimbewohnern zugunsten des Heimtragers oder des Heimpersonals zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedurfen. Die Prufungs- und Belehrungspflichten des beurkundenden Notars ermoglichen letztwillige Verfugungen, die die wirtschaftlichen Interessen der Heimbewohner schutzen und seine Testierfreiheit nicht einschranken.