Die Abgrenzung Doppelfunktionaler Massnahmen Der Polizei
Annette Rieger
Die Abgrenzung Doppelfunktionaler Massnahmen Der Polizei
Annette Rieger
Staatliche Massnahmen gegen Rechtsverstosse des Burgers konnen in zwei Richtungen zielen: geschehenes Unrecht zu ahnden (repressiv) und zukunftiges Unrecht zu vermeiden (praventiv). Da in beiden Fallen die Polizei zustandig sein kann, die Eingriffsgrundlagen und Rechtsfolgen sich aber unterscheiden, ist eine klare Abgrenzung notwendig. Dies gilt im besonderen fur die doppelfunktionalen Massnahmen der Polizei. Ziel der Arbeit ist es, Kriterien zu finden, die eine dogmatisch vertretbare und praktisch brauchbare Abgrenzung erlauben. Nach einer umfassenden Auseinandersetzung mit den bestehenden Theorien werden neue Losungswege aufgezeigt.
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