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Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) mit geanderten Vorschriften auch uber den Jugendhilfeauschuss gibt Anlass zu einer erneuten eingehenden Untersuchung des Ausschusses. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf Themenbereichen, deren Untersuchung wegen ihrer praktischen Relevanz vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen angeregt wurde. Insbesondere die geanderten Vorschriften uber die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses eroffnen den Vertretungskorperschaften im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nach dem JWG neue Moglichkeiten. Zudem enthalt die vorliegende Untersuchung neue Erkenntnisse uber Verfahren zur Aufstellung des Ausschusses insgesamt, zur Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie zu Fragen der Vertretung innerhalb des Ausschusses. Ausser einer verfassungsrechtlichen Betrachtung des Ausschusses widmet sich diese Arbeit besonders seinen Kompetenzen gegenuber der Vertretungskorperschaft, der Jugendamtsverwaltung und - aus aktuellem Anlass - auch gegenuber den Bezirksvertretungen.
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Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) mit geanderten Vorschriften auch uber den Jugendhilfeauschuss gibt Anlass zu einer erneuten eingehenden Untersuchung des Ausschusses. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf Themenbereichen, deren Untersuchung wegen ihrer praktischen Relevanz vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen angeregt wurde. Insbesondere die geanderten Vorschriften uber die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses eroffnen den Vertretungskorperschaften im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nach dem JWG neue Moglichkeiten. Zudem enthalt die vorliegende Untersuchung neue Erkenntnisse uber Verfahren zur Aufstellung des Ausschusses insgesamt, zur Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie zu Fragen der Vertretung innerhalb des Ausschusses. Ausser einer verfassungsrechtlichen Betrachtung des Ausschusses widmet sich diese Arbeit besonders seinen Kompetenzen gegenuber der Vertretungskorperschaft, der Jugendamtsverwaltung und - aus aktuellem Anlass - auch gegenuber den Bezirksvertretungen.