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Die Schlechterstellung bestimmter Arbeitnehmer aufgrund ihrer Zugehorigkeit zu einer Personengruppe, die sich vom Leitbild des normalen Arbeitnehmers tatsachlich oder vermeintlich negativ unterscheidet, ist kein neuer Tatbestand. Soweit es sich um die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes handelt, ist der Gesetzgeber in Deutschland inzwischen tatig geworden. Bislang weniger beachtet, gewinnt in den letzten Jahren ein anderer Diskriminierungstatbestand zunehmend an Bedeutung, die -age discrimination-, die Benachteiligung aufgrund des Alters des Arbeitnehmers. Anders als in der Bundesrepublik, in der sich der Gesetzgeber dieses Problems bisher nur am Rande angenommen hat, besteht in den USA seit 1967 mit dem Age Discrimination in Employment Act eine bundesgesetzliche Regelung dieser Problematik. Durch die Vorstellung dieser Regelung und deren Konturierung durch die Rechtsprechung will die vorliegende Arbeit die gerade einsetzende Diskussion in Deutschland fordern und helfen, bei einer eventuellen gesetzlichen Regelung Fehler zu vermeiden.
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Die Schlechterstellung bestimmter Arbeitnehmer aufgrund ihrer Zugehorigkeit zu einer Personengruppe, die sich vom Leitbild des normalen Arbeitnehmers tatsachlich oder vermeintlich negativ unterscheidet, ist kein neuer Tatbestand. Soweit es sich um die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes handelt, ist der Gesetzgeber in Deutschland inzwischen tatig geworden. Bislang weniger beachtet, gewinnt in den letzten Jahren ein anderer Diskriminierungstatbestand zunehmend an Bedeutung, die -age discrimination-, die Benachteiligung aufgrund des Alters des Arbeitnehmers. Anders als in der Bundesrepublik, in der sich der Gesetzgeber dieses Problems bisher nur am Rande angenommen hat, besteht in den USA seit 1967 mit dem Age Discrimination in Employment Act eine bundesgesetzliche Regelung dieser Problematik. Durch die Vorstellung dieser Regelung und deren Konturierung durch die Rechtsprechung will die vorliegende Arbeit die gerade einsetzende Diskussion in Deutschland fordern und helfen, bei einer eventuellen gesetzlichen Regelung Fehler zu vermeiden.