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Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland bewirkte eine Gebietsvergrosserung der Bundesrepublik sowie den Untergang der DDR als Staat und Volkerrechtssubjekt. Die hieraus resultierende Frage nach dem Schicksal der von den beiden deutschen Staaten vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossenen volkerrechtlichen Vertrage ist von hochster politischer und wirtschaftlicher Bedeutung fur die gesamte internationale Staatengemeinschaft. Die Frage betrifft eines der schwierigsten und umstrittensten Gebiete des Volkerrechts: die Staatensukzession und insbesondere die Staatensukzession in volkerrechtliche Vertrage. Der erste Teil der vorliegenden Arbeit beleuchtet dieses Thema vornehmlich anhand der Staatenpraxis der letzten drei Jahrhunderte und leitet hieraus allgemein-verbindliche Sukzessionsregeln ab, die uber den deutsch-deutschen Einigungsfall hinaus auch fur andere aktuelle Sukzessionsfalle von besonderer volkerrechtlicher Relevanz sind (z.B. Jugoslawien). Im zweiten Teil der Arbeit wird das Schicksal der volkerrechtlichen Vertrage der deutschen Staaten nach dem 3. Oktober 1990 untersucht.
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Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland bewirkte eine Gebietsvergrosserung der Bundesrepublik sowie den Untergang der DDR als Staat und Volkerrechtssubjekt. Die hieraus resultierende Frage nach dem Schicksal der von den beiden deutschen Staaten vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossenen volkerrechtlichen Vertrage ist von hochster politischer und wirtschaftlicher Bedeutung fur die gesamte internationale Staatengemeinschaft. Die Frage betrifft eines der schwierigsten und umstrittensten Gebiete des Volkerrechts: die Staatensukzession und insbesondere die Staatensukzession in volkerrechtliche Vertrage. Der erste Teil der vorliegenden Arbeit beleuchtet dieses Thema vornehmlich anhand der Staatenpraxis der letzten drei Jahrhunderte und leitet hieraus allgemein-verbindliche Sukzessionsregeln ab, die uber den deutsch-deutschen Einigungsfall hinaus auch fur andere aktuelle Sukzessionsfalle von besonderer volkerrechtlicher Relevanz sind (z.B. Jugoslawien). Im zweiten Teil der Arbeit wird das Schicksal der volkerrechtlichen Vertrage der deutschen Staaten nach dem 3. Oktober 1990 untersucht.