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Warenzeichen und Unternehmenskennzeichen (Firmen-, Etablissementsbezeichnungen, usw.) sind haufig Gegenstand von -Parodien- in einem weiten Sinn. Diese Parodien sollen entweder dazu dienen, die Bekanntheit des parodierten Zeichens fur eigene geschaftliche Zwecke auszubeuten (Rufausbeutung) oder sie haben den Zweck, Kritik zu uben und rufschadigend zu wirken. Der Verfasser untersucht die Moglichkeiten des Schutzes gegen solche Parodien und versucht, Kriterien herauszuarbeiten, die als Entscheidungshilfe fur die unterschiedlich gelagerten Falle dienen konnen. Die Untersuchung erfolgt rechtsvergleichend zur Rechtslage in den Vereinigten Staaten, wo bereits eine Fulle solcher Falle entschieden wurde. In einem Anhang der Arbeit sind einige Beispiele abgebildet, die zum Teil bereits Gegenstand von gerichtlichen Verfahren waren.
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Warenzeichen und Unternehmenskennzeichen (Firmen-, Etablissementsbezeichnungen, usw.) sind haufig Gegenstand von -Parodien- in einem weiten Sinn. Diese Parodien sollen entweder dazu dienen, die Bekanntheit des parodierten Zeichens fur eigene geschaftliche Zwecke auszubeuten (Rufausbeutung) oder sie haben den Zweck, Kritik zu uben und rufschadigend zu wirken. Der Verfasser untersucht die Moglichkeiten des Schutzes gegen solche Parodien und versucht, Kriterien herauszuarbeiten, die als Entscheidungshilfe fur die unterschiedlich gelagerten Falle dienen konnen. Die Untersuchung erfolgt rechtsvergleichend zur Rechtslage in den Vereinigten Staaten, wo bereits eine Fulle solcher Falle entschieden wurde. In einem Anhang der Arbeit sind einige Beispiele abgebildet, die zum Teil bereits Gegenstand von gerichtlichen Verfahren waren.