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Die vorliegende Abhandlung beschaftigt sich mit konkreten Ansatzen zum Schutz eigener Recherchen der Medien im strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht nach 53 I Nr. 5 StPO. Ausgehend von der Novellierung des Zeugnisverweigerungsrechts im Jahre 1975 werden die deutlichen Schritte der Rechtsprechung hin zu einem umfassenden Schutz eigener Recherchen dargestellt. Die Studie belegt, dass de iure und de facto bereits heute ein partielles Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot besteht. Die ergangene Rechtsprechung wird luckenlos und zugleich erstmals systematisch dokumentiert. Wortlaut, Schutzzweck und Historie des Zeugnisverweigerungsrechts werden behandelt. Der Praktiker findet zusatzlich einen Abriss der aktuellen Reformuberlegungen sowie im Anhang eine umfangreiche Fallsammlung mit zum Teil unveroffentlichten Entscheidungen.
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Die vorliegende Abhandlung beschaftigt sich mit konkreten Ansatzen zum Schutz eigener Recherchen der Medien im strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht nach 53 I Nr. 5 StPO. Ausgehend von der Novellierung des Zeugnisverweigerungsrechts im Jahre 1975 werden die deutlichen Schritte der Rechtsprechung hin zu einem umfassenden Schutz eigener Recherchen dargestellt. Die Studie belegt, dass de iure und de facto bereits heute ein partielles Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot besteht. Die ergangene Rechtsprechung wird luckenlos und zugleich erstmals systematisch dokumentiert. Wortlaut, Schutzzweck und Historie des Zeugnisverweigerungsrechts werden behandelt. Der Praktiker findet zusatzlich einen Abriss der aktuellen Reformuberlegungen sowie im Anhang eine umfangreiche Fallsammlung mit zum Teil unveroffentlichten Entscheidungen.