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Angesichts einer vielfach konstatierten -Untatigkeit des Gesetzgebers- wird die anhand von Statistiken ablesbare grundlegende Anderung der Erledigungsstrategien seitens der Jugendgerichtsbarkeit als Antwort auf die registrierte -Jugendkriminalitat- oftmals mit der internationalen und damit auch -bundesdeutschen Karriere- des nordamerikanischen -Exportartikels- Diversion in einem inneren Zusammenhang gesehen. Eine kritiklose Ubernahme des nordamerikanischen Diversionsansatzes in das bundesdeutsche Rechtssystem konnte allzu leicht einer gewissermassen -exekutivischen Rechtsfortbildung- den Weg ebnen. Soll Diversion bei allem gutgemeintem Bemuhen letztlich auch allein dem -Wohl- des Jugendlichen dienen, so kann diese Zielsetzung doch keinesfalls verfassungsrechtliche und/oder einfachgesetzliche Begrenzungen ausser Kraft setzen. Problemfelder dieser rechtlichen Grenzen auszuleuchten, ist die Themenstellung der Arbeit.
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Angesichts einer vielfach konstatierten -Untatigkeit des Gesetzgebers- wird die anhand von Statistiken ablesbare grundlegende Anderung der Erledigungsstrategien seitens der Jugendgerichtsbarkeit als Antwort auf die registrierte -Jugendkriminalitat- oftmals mit der internationalen und damit auch -bundesdeutschen Karriere- des nordamerikanischen -Exportartikels- Diversion in einem inneren Zusammenhang gesehen. Eine kritiklose Ubernahme des nordamerikanischen Diversionsansatzes in das bundesdeutsche Rechtssystem konnte allzu leicht einer gewissermassen -exekutivischen Rechtsfortbildung- den Weg ebnen. Soll Diversion bei allem gutgemeintem Bemuhen letztlich auch allein dem -Wohl- des Jugendlichen dienen, so kann diese Zielsetzung doch keinesfalls verfassungsrechtliche und/oder einfachgesetzliche Begrenzungen ausser Kraft setzen. Problemfelder dieser rechtlichen Grenzen auszuleuchten, ist die Themenstellung der Arbeit.