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Nachtragliche und bedingte Rechtswahl fuhren zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Berucksichtigung von dem unter ursprunglichem Vertragsstatut erworbenen Rechten. Nicht zuletzt aus diesem Grunde war und ist die nachtragliche/ bedingte Rechtswahl umstritten. Die Abhandlung untersucht die in Artikel 3 Absatz 2 EVUE zugelassene nachtragliche Rechtswahl und ihre Folgen unter be- sonderer Berucksichtigung der Rechtspraxis in England, Frankreich, Danemark und Deutschland. Die Anwendung des Artikels 3 Absatz 2 EVUE wird durch verschiedene nationale Verfahrenseigenheiten erschwert bzw. unmoeglich gemacht. Ein weiterer Teil der Abhandlung widmet sich daher den Auswirkungen des fakultativen Kollisionsrechts und der englischen fact doctrine auf die einheitliche und effektive Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 EVUE.
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Nachtragliche und bedingte Rechtswahl fuhren zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Berucksichtigung von dem unter ursprunglichem Vertragsstatut erworbenen Rechten. Nicht zuletzt aus diesem Grunde war und ist die nachtragliche/ bedingte Rechtswahl umstritten. Die Abhandlung untersucht die in Artikel 3 Absatz 2 EVUE zugelassene nachtragliche Rechtswahl und ihre Folgen unter be- sonderer Berucksichtigung der Rechtspraxis in England, Frankreich, Danemark und Deutschland. Die Anwendung des Artikels 3 Absatz 2 EVUE wird durch verschiedene nationale Verfahrenseigenheiten erschwert bzw. unmoeglich gemacht. Ein weiterer Teil der Abhandlung widmet sich daher den Auswirkungen des fakultativen Kollisionsrechts und der englischen fact doctrine auf die einheitliche und effektive Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 EVUE.