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Die staatlichen Befugnisse zum heimlichen Abhoeren von Gesprachen waren in den letzten Jahren Gegenstand heftiger politischer Debatten, die insbesondere die Einfuhrung des sogenannten grossen Lauschangriffs zum Gegenstand hatten. Zugleich ist aber die tatsachliche Reichweite der einschlagigen Befugnisregelungen selbst in der juristischen Fachwelt nur einem kleineren Kreis von Spezialisten bekannt. Die vorliegende Arbeit soll die historische Entwicklung aufzeigen, die die entsprechenden Befugnisse der Sicherheitsbehoerden seit der Grundung der Bundesrepublik Deutschland genommen haben; zugleich soll der heute erreichte Regelungsstand systematisiert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, inwieweit die durch heimliches Abhoeren gewonnenen Erkenntnisse einer Verwertung im Strafprozess zuganglich sind.
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Die staatlichen Befugnisse zum heimlichen Abhoeren von Gesprachen waren in den letzten Jahren Gegenstand heftiger politischer Debatten, die insbesondere die Einfuhrung des sogenannten grossen Lauschangriffs zum Gegenstand hatten. Zugleich ist aber die tatsachliche Reichweite der einschlagigen Befugnisregelungen selbst in der juristischen Fachwelt nur einem kleineren Kreis von Spezialisten bekannt. Die vorliegende Arbeit soll die historische Entwicklung aufzeigen, die die entsprechenden Befugnisse der Sicherheitsbehoerden seit der Grundung der Bundesrepublik Deutschland genommen haben; zugleich soll der heute erreichte Regelungsstand systematisiert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, inwieweit die durch heimliches Abhoeren gewonnenen Erkenntnisse einer Verwertung im Strafprozess zuganglich sind.