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Die Europaisierung des Privatrechts wird zunehmend als eine der herausragenden Entwicklungstendenzen unserer Zeit begriffen. In prozessualer Hinsicht bedeutet dies, dass das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europaischen Gerichtshof auch in zivilrechtlichen Verfahren an Bedeutung gewinnt, da es insoweit das einzige zur Verfugung stehende Verfahren darstellt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden sowohl Funktion, Wesen und Bedeutung dieses Verfahrens als auch die Absicherung der Verfahrensbeteiligten durch die ihnen zur Verfugung stehenden Verfahrensgrundrechte und die sie begleitenden Verfahrensgrundsatze einer naheren Betrachtung unterzogen. Zudem werden insbesondere die Probleme des Zusammenspiels zwischen den Regeln des deutschen Zivilprozessrechts und den Regeln uber das Vorabentscheidungsverfahren aufgezeigt und Loesungsvorschlage herausgearbeitet. Letztlich werden auch praktische Probleme, die aus der UEberlastung des Europaischen Gerichtshofes resultieren, dargestellt und ein Vorschlag zur Reform des Gerichtshofes unterbreitet.
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Die Europaisierung des Privatrechts wird zunehmend als eine der herausragenden Entwicklungstendenzen unserer Zeit begriffen. In prozessualer Hinsicht bedeutet dies, dass das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europaischen Gerichtshof auch in zivilrechtlichen Verfahren an Bedeutung gewinnt, da es insoweit das einzige zur Verfugung stehende Verfahren darstellt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden sowohl Funktion, Wesen und Bedeutung dieses Verfahrens als auch die Absicherung der Verfahrensbeteiligten durch die ihnen zur Verfugung stehenden Verfahrensgrundrechte und die sie begleitenden Verfahrensgrundsatze einer naheren Betrachtung unterzogen. Zudem werden insbesondere die Probleme des Zusammenspiels zwischen den Regeln des deutschen Zivilprozessrechts und den Regeln uber das Vorabentscheidungsverfahren aufgezeigt und Loesungsvorschlage herausgearbeitet. Letztlich werden auch praktische Probleme, die aus der UEberlastung des Europaischen Gerichtshofes resultieren, dargestellt und ein Vorschlag zur Reform des Gerichtshofes unterbreitet.