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Die Untersuchung setzt sich mit den strafrechtlichen Garantenstellungen von Wachpersonen des privaten Sicherheitsgewerbes auseinander. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob und inwieweit sich die mit der UEbertragung staatlicher Aufgaben auf Private einhergehende Verschiebung von Verantwortungsbereichen von dem Staat auf Private auf die staatsrechtliche Haftung auswirkt. Dabei werden zunachst die allgemeinen Voraussetzungen der strafrechtlichen Garantiehaftung behandelt, bevor auf die Besonderheiten des privaten Sicherheitsgewerbes und der Polizei eingegangen wird. Nach dem Gesamtergebnis der Untersuchung nehmen private Wachpersonen im strafrechtlichen Haftungssystem keine Sonderstellung ein. Anders als Polizeibeamte haften sie nur wie sonstige, nichtgewerblich handelnde Personen, die eine bestimmte Schutzaufgabe ubernommen haben.
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Die Untersuchung setzt sich mit den strafrechtlichen Garantenstellungen von Wachpersonen des privaten Sicherheitsgewerbes auseinander. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob und inwieweit sich die mit der UEbertragung staatlicher Aufgaben auf Private einhergehende Verschiebung von Verantwortungsbereichen von dem Staat auf Private auf die staatsrechtliche Haftung auswirkt. Dabei werden zunachst die allgemeinen Voraussetzungen der strafrechtlichen Garantiehaftung behandelt, bevor auf die Besonderheiten des privaten Sicherheitsgewerbes und der Polizei eingegangen wird. Nach dem Gesamtergebnis der Untersuchung nehmen private Wachpersonen im strafrechtlichen Haftungssystem keine Sonderstellung ein. Anders als Polizeibeamte haften sie nur wie sonstige, nichtgewerblich handelnde Personen, die eine bestimmte Schutzaufgabe ubernommen haben.