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Das Produkthaftungsrecht verpflichtet den Warenhersteller zum Ausgleich, falls der Verbraucher durch gefahrliche Produkte geschadigt wird. Stehen ihm aber auch Ersatzanspruche gegen den Hersteller zu, wenn der Verbraucher bereits im Schadensvorfeld die Produktgefahr erkennt und sie durch eigene Massnahmen abwehrt? Die Arbeit unterzieht diese bisher in Rechtsprechung und Literatur wenig beachtete Frage einer systematischen Prufung anhand des deutschen Zivilrechts. Insbesondere untersucht der Verfasser, inwieweit der Hersteller aufgrund der deliktischen Produzentenhaftung verpflichtet ist, dem Verbraucher Aufwendungen fur schadenspraventive Massnahmen zu erstatten. Dabei finden die sogenannten Ruckrufpflichten des Warenherstellers und ihre Bedeutung fur die Ersatzfahigkeit von Gefahrbeseitigungsaufwendungen besondere Berucksichtigung.
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Das Produkthaftungsrecht verpflichtet den Warenhersteller zum Ausgleich, falls der Verbraucher durch gefahrliche Produkte geschadigt wird. Stehen ihm aber auch Ersatzanspruche gegen den Hersteller zu, wenn der Verbraucher bereits im Schadensvorfeld die Produktgefahr erkennt und sie durch eigene Massnahmen abwehrt? Die Arbeit unterzieht diese bisher in Rechtsprechung und Literatur wenig beachtete Frage einer systematischen Prufung anhand des deutschen Zivilrechts. Insbesondere untersucht der Verfasser, inwieweit der Hersteller aufgrund der deliktischen Produzentenhaftung verpflichtet ist, dem Verbraucher Aufwendungen fur schadenspraventive Massnahmen zu erstatten. Dabei finden die sogenannten Ruckrufpflichten des Warenherstellers und ihre Bedeutung fur die Ersatzfahigkeit von Gefahrbeseitigungsaufwendungen besondere Berucksichtigung.