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Schon bald nach dem Inkrafttreten des StGB 1871 begannen die Reformbestrebungen zu diesem Gesetz. Unterbrochen durch den ersten Weltkrieg, wurden die Bemuhungen um die Strafrechtsreform in den zwanziger Jahren fortgesetzt. Den Schwerpunkt der Darstellung bildet die Reichsratsvorlage von 1924/25. Dabei hatte die zur damaligen Zeit liberale Haltung Hamburgs zur Strafrechtsreform besonderes Gewicht. Die im Reichsrat eingebrachten Antrage zu den damals juristisch und gesellschaftspolitisch umstrittenen Themen wie Todesstrafe, Massregeln der Besserung und Sicherung, Abtreibung und Homosexualitat belegen dies. Berucksichtigt werden muss jedoch auch der von differenzierten Meinungen gepragte interne Willensbildungsprozess in Hamburg. Ein UEberblick zu dem Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes rundet die Darstellung ab.
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Schon bald nach dem Inkrafttreten des StGB 1871 begannen die Reformbestrebungen zu diesem Gesetz. Unterbrochen durch den ersten Weltkrieg, wurden die Bemuhungen um die Strafrechtsreform in den zwanziger Jahren fortgesetzt. Den Schwerpunkt der Darstellung bildet die Reichsratsvorlage von 1924/25. Dabei hatte die zur damaligen Zeit liberale Haltung Hamburgs zur Strafrechtsreform besonderes Gewicht. Die im Reichsrat eingebrachten Antrage zu den damals juristisch und gesellschaftspolitisch umstrittenen Themen wie Todesstrafe, Massregeln der Besserung und Sicherung, Abtreibung und Homosexualitat belegen dies. Berucksichtigt werden muss jedoch auch der von differenzierten Meinungen gepragte interne Willensbildungsprozess in Hamburg. Ein UEberblick zu dem Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes rundet die Darstellung ab.