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Durch die Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie in das Bauproduktengesetz und die Landesbauordnungen wurden produktsicherheitsrechtliche Regelungen fur die Inverkehrgabe und die Verwendung von Bauprodukten getroffen. Mit dem Bauproduktengesetz sind nunmehr Voraussetzungen fur die Verkehrsfahigkeit von Bauprodukten formuliert. In diesem Zusammenhang wird untersucht, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sich fur den Hersteller von Bauprodukten mit der Inverkehrgabe sowie fur den Bauunternehmer mit der Verwendung der Bauprodukte eroeffnen koennen. Fur den Hersteller und den Bauunternehmer stellt sich die Frage, inwieweit trotz Einhaltung des oeffentlich-rechtlichen Sicherheitsstandards eine zivilrechtliche Haftung in Betracht kommen kann und ob sich der haftungsrechtliche Sicherheitsmassstab an dem oeffentlich-rechtlichen Sicherheitsmassstab orientiert oder davon abweicht.
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Durch die Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie in das Bauproduktengesetz und die Landesbauordnungen wurden produktsicherheitsrechtliche Regelungen fur die Inverkehrgabe und die Verwendung von Bauprodukten getroffen. Mit dem Bauproduktengesetz sind nunmehr Voraussetzungen fur die Verkehrsfahigkeit von Bauprodukten formuliert. In diesem Zusammenhang wird untersucht, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sich fur den Hersteller von Bauprodukten mit der Inverkehrgabe sowie fur den Bauunternehmer mit der Verwendung der Bauprodukte eroeffnen koennen. Fur den Hersteller und den Bauunternehmer stellt sich die Frage, inwieweit trotz Einhaltung des oeffentlich-rechtlichen Sicherheitsstandards eine zivilrechtliche Haftung in Betracht kommen kann und ob sich der haftungsrechtliche Sicherheitsmassstab an dem oeffentlich-rechtlichen Sicherheitsmassstab orientiert oder davon abweicht.