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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 zur Anbringung von Kruzifixen in den Schulen hat in der Rechtswissenschaft wie in der OEffentlichkeit zu einer Diskussion uber diese Frage gefuhrt. Die Verfasserin nimmt die Entscheidung zum Ausgangspunkt, um sowohl den Problemen der Zulassigkeit einer staatlichen Anordnung, Kreuze in Schulzimmern anzubringen, als auch der Frage nachzugehen, inwieweit die Anbringung von Kreuzen in Schulen unabhangig von staatlicher Anordnung zulassig ist. In diesem Zusammenhang untersucht sie, was Freiheit des Glaubens in Art. 4 Abs. 1 GG bedeutet. Zudem wird versucht, das Prinzip religioes-weltanschaulicher Neutralitat des Staates auf eine festere dogmatische Grundlage zu stellen.
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 zur Anbringung von Kruzifixen in den Schulen hat in der Rechtswissenschaft wie in der OEffentlichkeit zu einer Diskussion uber diese Frage gefuhrt. Die Verfasserin nimmt die Entscheidung zum Ausgangspunkt, um sowohl den Problemen der Zulassigkeit einer staatlichen Anordnung, Kreuze in Schulzimmern anzubringen, als auch der Frage nachzugehen, inwieweit die Anbringung von Kreuzen in Schulen unabhangig von staatlicher Anordnung zulassig ist. In diesem Zusammenhang untersucht sie, was Freiheit des Glaubens in Art. 4 Abs. 1 GG bedeutet. Zudem wird versucht, das Prinzip religioes-weltanschaulicher Neutralitat des Staates auf eine festere dogmatische Grundlage zu stellen.