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Die Arbeit stellt die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (RAG) zur Aufloesung von Arbeitsverhaltnissen aufgrund Anfechtung und ausserordentlicher Kundigung fur den gesamten Zeitraum der Entscheidungstatigkeit des hoechsten deutschen Arbeitsgericht von 1927 bis 1945 dar. Grundlage der Untersuchung ist die wiederaufgefundene Sammlung samtlicher Erkenntnisse des RAG , die bis 1990 - nahezu unzuganglich - in der Bibliothek des Obersten Gerichtshofes der DDR eingelagert war und sich jetzt in der Bibliothek des BGH in Karlsruhe befindet. Nach einem UEberblick uber die vor 1926 geltende Arbeitsgerichtsbarkeit wird untersucht, ob und inwieweit sich die Rechtsprechung des RAG wahrend der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus im Hinblick auf neue Entwicklungen und Wertvorstellungen gewandelt und in seinen Urteilen niedergeschlagen hat. Die Arbeit belegt eine mittlere Linie in der politischen Haltung des Gerichts wahrend der NS-Zeit.
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Die Arbeit stellt die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (RAG) zur Aufloesung von Arbeitsverhaltnissen aufgrund Anfechtung und ausserordentlicher Kundigung fur den gesamten Zeitraum der Entscheidungstatigkeit des hoechsten deutschen Arbeitsgericht von 1927 bis 1945 dar. Grundlage der Untersuchung ist die wiederaufgefundene Sammlung samtlicher Erkenntnisse des RAG , die bis 1990 - nahezu unzuganglich - in der Bibliothek des Obersten Gerichtshofes der DDR eingelagert war und sich jetzt in der Bibliothek des BGH in Karlsruhe befindet. Nach einem UEberblick uber die vor 1926 geltende Arbeitsgerichtsbarkeit wird untersucht, ob und inwieweit sich die Rechtsprechung des RAG wahrend der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus im Hinblick auf neue Entwicklungen und Wertvorstellungen gewandelt und in seinen Urteilen niedergeschlagen hat. Die Arbeit belegt eine mittlere Linie in der politischen Haltung des Gerichts wahrend der NS-Zeit.