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Der handelsrechtliche Jahresabschluss hat seinen Adressaten entscheidungsrelevante Informationen zu vermitteln. Die hierfur erforderlichen Informationsvorschriften - die Gewinnerlauterungsprinzipien - sind Gegenstand dieser bilanzrechtlichen Untersuchung. Das System der Informationsgrundsatze wird vom True and Fair View-Gebot regiert. Hiernach ist adressaten- und entscheidungsorientiert sowie verlasslich zu informieren. Die Informationsinhalte resultieren aus den Einzelvorschriften: Die Rechnungslegungsmethoden sind eingehend zu erlautern. Die erfolgsspaltungsorientiert aufgebaute GVR wird erganzt von den Erlauterungen zu den periodenfremden und ausserordentlichen Erfolgsbestandteilen. Zusatzliche Angaben nach 264 HGB sind nur in Ausnahmefallen erforderlich.
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Der handelsrechtliche Jahresabschluss hat seinen Adressaten entscheidungsrelevante Informationen zu vermitteln. Die hierfur erforderlichen Informationsvorschriften - die Gewinnerlauterungsprinzipien - sind Gegenstand dieser bilanzrechtlichen Untersuchung. Das System der Informationsgrundsatze wird vom True and Fair View-Gebot regiert. Hiernach ist adressaten- und entscheidungsorientiert sowie verlasslich zu informieren. Die Informationsinhalte resultieren aus den Einzelvorschriften: Die Rechnungslegungsmethoden sind eingehend zu erlautern. Die erfolgsspaltungsorientiert aufgebaute GVR wird erganzt von den Erlauterungen zu den periodenfremden und ausserordentlichen Erfolgsbestandteilen. Zusatzliche Angaben nach 264 HGB sind nur in Ausnahmefallen erforderlich.