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Das Gesetz uber die religiose Kindererziehung vom 15. Juli 1921 ist bis heute in Kraft. Es regelt die zivilrechtliche Seite der religiosen Erziehung und betrifft vor allem die Wahl der Konfession durch die Eltern. Die Arbeit untersucht die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes. Sie geht vor allem auf die rechtliche Entwicklung ein. Berucksichtigt werden auch andere Gesichtspunkte, etwa die konfessionellen Spannungen wahrend des Kulturkampfes. Das Recht der religiosen Erziehung war Ende des 19. Jahrhunderts stark zersplittert. Im Lauf der Jahre zwischen der Beratung des Burgerlichen Gesetzbuches und dem Erlass des Gesetzes uber die religiose Kindererziehung wurden zahlreiche Vorschlage erortert und mehrere Gesetzesinitiativen in den Reichstag eingebracht. Ein Reichsgesetz wurde zunachst nicht erlassen. Erst die veranderten Verhaltnisse der Weimarer Republik ermoglichten die einheitliche Regelung der religiosen Erziehung.
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Das Gesetz uber die religiose Kindererziehung vom 15. Juli 1921 ist bis heute in Kraft. Es regelt die zivilrechtliche Seite der religiosen Erziehung und betrifft vor allem die Wahl der Konfession durch die Eltern. Die Arbeit untersucht die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes. Sie geht vor allem auf die rechtliche Entwicklung ein. Berucksichtigt werden auch andere Gesichtspunkte, etwa die konfessionellen Spannungen wahrend des Kulturkampfes. Das Recht der religiosen Erziehung war Ende des 19. Jahrhunderts stark zersplittert. Im Lauf der Jahre zwischen der Beratung des Burgerlichen Gesetzbuches und dem Erlass des Gesetzes uber die religiose Kindererziehung wurden zahlreiche Vorschlage erortert und mehrere Gesetzesinitiativen in den Reichstag eingebracht. Ein Reichsgesetz wurde zunachst nicht erlassen. Erst die veranderten Verhaltnisse der Weimarer Republik ermoglichten die einheitliche Regelung der religiosen Erziehung.