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Mit der koreanischen Wirtschaft wachst auch das Engagement koreanischer Unternehmen in Deutschland und deutscher Unternehmen in Korea. Soweit diese Unternehmen Waren veraussern, sind sie haufig zur Vorleistung gezwungen. Damit stellt sich die Frage nach den Moglichkeiten der Sicherung des Warenkredits im jeweils anderen Land. Die tagliche Erfahrung jedoch zeigt, dass die Unternehmen die ihnen dafur zur Verfugung stehenden Moglichkeiten oft nicht annahernd ausschopfen. Durch die mangelnde Ubersicht in den fremden Rechtsordnungen erhoht sich das ohnehin schon grosse Kreditrisiko unnotig. Diesen Fragen widmet sich die Arbeit, die das massgebliche Sicherungsmittel des Warenkreditgebers im deutschen und koreanischen Recht, den Eigentumsvorbehalt, vergleichend untersucht. Der Verfasser schildert den Eigentumsvorbehalt als typisches Sicherungsmittel des vorleistenden Lieferanten gegen seinen Schuldner und dessen Geldkreditgeber.
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Mit der koreanischen Wirtschaft wachst auch das Engagement koreanischer Unternehmen in Deutschland und deutscher Unternehmen in Korea. Soweit diese Unternehmen Waren veraussern, sind sie haufig zur Vorleistung gezwungen. Damit stellt sich die Frage nach den Moglichkeiten der Sicherung des Warenkredits im jeweils anderen Land. Die tagliche Erfahrung jedoch zeigt, dass die Unternehmen die ihnen dafur zur Verfugung stehenden Moglichkeiten oft nicht annahernd ausschopfen. Durch die mangelnde Ubersicht in den fremden Rechtsordnungen erhoht sich das ohnehin schon grosse Kreditrisiko unnotig. Diesen Fragen widmet sich die Arbeit, die das massgebliche Sicherungsmittel des Warenkreditgebers im deutschen und koreanischen Recht, den Eigentumsvorbehalt, vergleichend untersucht. Der Verfasser schildert den Eigentumsvorbehalt als typisches Sicherungsmittel des vorleistenden Lieferanten gegen seinen Schuldner und dessen Geldkreditgeber.