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Auf der Grundlage eines 1959 entschiedenen Falles, in dem die geschiedene Mutter zweier ehelich geborener Kinder den Kindesvater auf Erstattung allein erbrachter Kindesunterhaltsleistungen in Anspruch genommen hatte, hat der BGH einen -familienrechtlichen Ausgleichsanspruch- entwickelt. Die Arbeit beschaftigt sich mit den Fragen der dogmatischen Notwendigkeit und der Anwendungsbereiche dieser Rechtsschopfung im Bereich des elterlichen Unterhaltsregresses fur geleisteten Kindesunterhalt. Die Untersuchung zeigt, dass der familienrechtliche Ausgleichsanspruch fur diesen Problemkreis aufgegeben werden sollte. Durch das neue Kindschaftsrecht erhalt das Thema weitere Aktualitat, weil mit der angestrebten gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach der Trennung die eventuell ausgleichsbedurftigen Mischformen von Bar- und Betreuungsunterhalt haufiger auftreten werden.
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Auf der Grundlage eines 1959 entschiedenen Falles, in dem die geschiedene Mutter zweier ehelich geborener Kinder den Kindesvater auf Erstattung allein erbrachter Kindesunterhaltsleistungen in Anspruch genommen hatte, hat der BGH einen -familienrechtlichen Ausgleichsanspruch- entwickelt. Die Arbeit beschaftigt sich mit den Fragen der dogmatischen Notwendigkeit und der Anwendungsbereiche dieser Rechtsschopfung im Bereich des elterlichen Unterhaltsregresses fur geleisteten Kindesunterhalt. Die Untersuchung zeigt, dass der familienrechtliche Ausgleichsanspruch fur diesen Problemkreis aufgegeben werden sollte. Durch das neue Kindschaftsrecht erhalt das Thema weitere Aktualitat, weil mit der angestrebten gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach der Trennung die eventuell ausgleichsbedurftigen Mischformen von Bar- und Betreuungsunterhalt haufiger auftreten werden.