Become a Readings Member to make your shopping experience even easier. Sign in or sign up for free!

Become a Readings Member. Sign in or sign up for free!

Hello Readings Member! Go to the member centre to view your orders, change your details, or view your lists, or sign out.

Hello Readings Member! Go to the member centre or sign out.

Die Verwaltungsprozessuale Bedeutung Des 113 ABS. 3 Vwgo
Paperback

Die Verwaltungsprozessuale Bedeutung Des 113 ABS. 3 Vwgo

$294.99
Sign in or become a Readings Member to add this title to your wishlist.

113 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung befugt das Gericht, im Interesse der zuegigen Erledigung des Rechtsstreits in besonders gelagerten Faellen den Verwaltungsakt allein wegen der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen aufzuheben. Hinter dieser Regelung steht die Absicht des Gesetzgebers, die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf dem Feld der Anfechtungsklagen zu entlasten. Die Entlastungswirkung ist aber nur minimal; rechtswidrige Verwaltungsakte sind grundsaetzlich schon nach 113 Abs. 1 aufhebbar, und dadurch ist das Spektrum fehlerhaften Verwaltungsakthandelns schon weitgehend erfasst. Offenbar ist die aus der Finanzgerichtsordnung stammende Regelung unreflektiert in die Verwaltungsgerichtsordnung uebernommen worden. Es besteht auch kein Bedarf, besagte Regelung fuer Verpflichtungsklagen einzufuehren.

Read More
In Shop
Out of stock
Shipping & Delivery

$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout

MORE INFO
Format
Paperback
Publisher
Peter Lang AG
Country
Switzerland
Date
1 May 1998
Pages
190
ISBN
9783631328934

113 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung befugt das Gericht, im Interesse der zuegigen Erledigung des Rechtsstreits in besonders gelagerten Faellen den Verwaltungsakt allein wegen der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen aufzuheben. Hinter dieser Regelung steht die Absicht des Gesetzgebers, die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf dem Feld der Anfechtungsklagen zu entlasten. Die Entlastungswirkung ist aber nur minimal; rechtswidrige Verwaltungsakte sind grundsaetzlich schon nach 113 Abs. 1 aufhebbar, und dadurch ist das Spektrum fehlerhaften Verwaltungsakthandelns schon weitgehend erfasst. Offenbar ist die aus der Finanzgerichtsordnung stammende Regelung unreflektiert in die Verwaltungsgerichtsordnung uebernommen worden. Es besteht auch kein Bedarf, besagte Regelung fuer Verpflichtungsklagen einzufuehren.

Read More
Format
Paperback
Publisher
Peter Lang AG
Country
Switzerland
Date
1 May 1998
Pages
190
ISBN
9783631328934