Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Nach jahrzehntelanger Diskussion wurde 1994 die neue Insolvenzordnung verkundet, die 1999 in Kraft treten soll. Auf verbreitete Kritik ist die gesetzliche Neuregelung des Konkurs- und Vergleichsverfahrens im Hinblick auf das neu eingefuhrte Restschuldbefreiungsverfahren gestossen. Hauptkritikpunkt ist hierbei nicht die Einfuhrung der Moglichkeit zur Schuldbefreiung fur private Haushalte als solche, sondern die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung in der Insolvenzordnung. Vor allem von seiten der Bundeslander kam fruh der Einwand, das Restschuldbefreiungsverfahren fuhre in seiner jetzigen Form zu einer personellen und finanziellen Uberlastung der offentlichen Kassen. Der Mehrbedarf an Richtern und Rechtspflegern, der letztlich daraus resultiere, dass die Regelung die vorherige Durchfuhrung eines Konkursverfahrens zur zwingenden Voraussetzung einer spateren Schuldbefreiung mache, sei von den Landerkassen nicht zu verkraften. Das Ziel der Arbeit ist daher eine Alternativregelung, die im Ergebnis ebenfalls in einer Restschuldbefreiung mundet, ohne aber ein vorheriges Insolvenzverfahren zwangsnotwendig vorauszusetzen.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Nach jahrzehntelanger Diskussion wurde 1994 die neue Insolvenzordnung verkundet, die 1999 in Kraft treten soll. Auf verbreitete Kritik ist die gesetzliche Neuregelung des Konkurs- und Vergleichsverfahrens im Hinblick auf das neu eingefuhrte Restschuldbefreiungsverfahren gestossen. Hauptkritikpunkt ist hierbei nicht die Einfuhrung der Moglichkeit zur Schuldbefreiung fur private Haushalte als solche, sondern die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung in der Insolvenzordnung. Vor allem von seiten der Bundeslander kam fruh der Einwand, das Restschuldbefreiungsverfahren fuhre in seiner jetzigen Form zu einer personellen und finanziellen Uberlastung der offentlichen Kassen. Der Mehrbedarf an Richtern und Rechtspflegern, der letztlich daraus resultiere, dass die Regelung die vorherige Durchfuhrung eines Konkursverfahrens zur zwingenden Voraussetzung einer spateren Schuldbefreiung mache, sei von den Landerkassen nicht zu verkraften. Das Ziel der Arbeit ist daher eine Alternativregelung, die im Ergebnis ebenfalls in einer Restschuldbefreiung mundet, ohne aber ein vorheriges Insolvenzverfahren zwangsnotwendig vorauszusetzen.