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Insbesondere die Bilanzierung von Ruckstellungen zeigt, dass das Bilanzrecht von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise gepragt ist; eine nur an burgerlich- oder offentlich-rechtlichen Kriterien orientierte Betrachtung kann dem Bilanzierungszweck nicht gerecht werden. Allerdings ist strittig, was die wirtschaftliche Betrachtungsweise impliziert. Ziel der Arbeit ist es, bilanzrechtssystematisch die Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fur die Bildung von Ruckstellungen fur ungewisse Verbindlichkeiten und fur drohende Verluste aus schwebenden Geschaften zu konkretisieren. Diskutiert werden u.a. Falle der BFH-Rechtsprechung, die mogliche Konkurrenz zwischen aktivischer Abwertung und Ruckstellungsbildung sowie die Bilanzierung eines negativen Geschaftswerts.
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Insbesondere die Bilanzierung von Ruckstellungen zeigt, dass das Bilanzrecht von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise gepragt ist; eine nur an burgerlich- oder offentlich-rechtlichen Kriterien orientierte Betrachtung kann dem Bilanzierungszweck nicht gerecht werden. Allerdings ist strittig, was die wirtschaftliche Betrachtungsweise impliziert. Ziel der Arbeit ist es, bilanzrechtssystematisch die Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fur die Bildung von Ruckstellungen fur ungewisse Verbindlichkeiten und fur drohende Verluste aus schwebenden Geschaften zu konkretisieren. Diskutiert werden u.a. Falle der BFH-Rechtsprechung, die mogliche Konkurrenz zwischen aktivischer Abwertung und Ruckstellungsbildung sowie die Bilanzierung eines negativen Geschaftswerts.